NWRM Guide - page 19

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EU-
Richtlinie
Allgemeine(s)
Ziel(e) der
Richtlinie
Explizite und implizite
Verbindungen zu NWRM o. ä.
Quelle
EU Blueprint
Wasser
Sicherstellen, dass eine
ausreichende Menge an
Wasser guter Qualität
für die Bedürfnisse der
Menschen, der Wirtschaft
und für die Umwelt im
gesamten EU-Raum zur
Verfügung steht.
Der EU Blueprint Wasser fördert alternative
Landnutzungsverfahren und leistet somit einen Beitrag
zur Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß
den Anforderungen der WRRL, wobei konkret auf NWRM
verwiesen wird. Im Detail führt er wie folgt an:
Zu den Maßnahmen, die einen großen Beitrag zur
Begrenzung der negativen Auswirkungen von Hochwasser
und Dürren leisten können, zählen die grüne
Infrastruktur und insbesondere NWRM. Diese Umfassen
die Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen und
Feuchtgebieten, die das Wasser
in Zeiten des Überflusses
oder übermäßigen Niederschlags für die Verwendung
in Zeiten der Knappheit (zurück)halten können. Grüne
Infrastruktur kann dazu beitragen, die Bereitstellung
von Ökosystemleistungen im Einklang mit der EU
Biodiversitätsstrategie zu sichern. Die Begrenzung der
Bodenversiegelung ist eine weitere Maßnahme, die
eine Verringerung der Hochwasserrisiken ermöglicht.
Solche Maßnahmen sollten sowohl in die Flussgebiet-
Bewirtschaftungsplanung (RBMP) als auch in die Planung
des Hochwasserrisikomanagements (FRMP) aufgenommen
werden und, wie bereits angeführt, im Rahmen der
GAP sowie der Kohäsions- und Strukturfonds vorrangig
finanziert werden.
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT,
DEN EUROPÄISCHENWIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER
REGIONEN. Blueprint für den Schutz der
europäischenWasserressourcen.
Gemeinsame
Agrarpolitik
(GAP)
Förderung der
Umweltleistung mittels
obligatorischen
Direktzahlungen, eine
sogenannte „grüne“
Komponente, mit welcher
der Umwelt und dem
Klima zuträgliche
landwirtschaftliche
Praktiken unterstützt
werden.
Umweltfreundliche „grüne“ GAP Maßnahmen, wie
Anbaudiversifizierung, Bewahrung von Dauergrünland und
ökologisch besonders wertvoller Gebiete machen 30 %
der einheitlichen Betriebsprämien aus.
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT,
DEN EUROPÄISCHENWIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER
REGIONEN. Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel,
natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete
– die künftigen Herausforderungen
Verordnung
zur Förderung
der ländlichen
Entwicklung
durch den
Europäischen
Landwirt-
schaftsfonds
für die
Entwicklung
des ländli-
chen Raums
(ELER-VO)
Renaturierung, Bewahrung
und Verbesserung von
Ökosystemen in Land- und
Forstwirtschaft.
Wasserrückhalt ist ein implizites vorrangiges Ziel der EU
für die Entwicklung des ländlichen Raums. Artikel 5 der
Verordnung 1305/2013 verweist auf die Renaturierung,
Bewahrung und Verbesserung von Ökosystemen in der
Land- und Forstwirtschaft, mit dem Schwerpunkt auf
folgenden Bereichen:
a)
Renaturierung, Bewahrung und Verbesserung
der Biodiversität – unter anderem auch in Natura
2000 Gebieten und in Gebieten mit besonderen
natürlichen oder spezifischen Gegebenheiten
sowie in landwirtschaftlichen Gebieten mit hohem
Naturschutzwert – und des Zustands der europäischen
Landschaften;
b)
Verbesserung der Wasserwirtschaft einschließlich
der Handhabung von Düngemitteln und Pestiziden;
c)
Vermeidung von Bodenerosion und Verbesserung
der Bodenbewirtschaftung.
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 über die Förderung
der ländlichen Entwicklung durch den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
1698/2005.
Gründe fürdieAuswahl undUmsetzungvonNWRM
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